{"id":178,"date":"2026-09-10T12:30:37","date_gmt":"2026-09-10T12:30:37","guid":{"rendered":"https:\/\/alltagshilfen-senioren.de\/info\/zuzahlung-hilfsmittel\/"},"modified":"2026-09-10T12:30:37","modified_gmt":"2026-09-10T12:30:37","slug":"zuzahlung-hilfsmittel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/alltagshilfen-senioren.de\/info\/zuzahlung-hilfsmittel\/","title":{"rendered":"Zuzahlung bei Hilfsmitteln: Wann Sie befreit sind"},"content":{"rendered":"<div class=\"antwortbox\">\n<p><strong>Kurz gesagt:<\/strong> Bei Hilfsmitteln der Krankenkasse zahlen Sie 10 Prozent des Preises selbst, mindestens 5 und h\u00f6chstens 10 Euro pro Hilfsmittel. Bei technischen Pflegehilfsmitteln der Pflegekasse sind es 10 Prozent, h\u00f6chstens 25 Euro. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind bis 42 Euro im Monat komplett zuzahlungsfrei. \u00dcberschreiten alle Zuzahlungen eines Jahres 2 Prozent Ihrer Bruttoeinnahmen, sind Sie f\u00fcr den Rest des Jahres befreit. Bei schwerwiegend chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 Prozent.<\/p>\n<\/div>\n<p>Kaum ein Thema sorgt am Sanit\u00e4tshaus-Tresen f\u00fcr so viel \u00c4rger wie die Frage: Warum muss ich hier \u00fcberhaupt etwas bezahlen, das Rezept hat doch der Arzt ausgestellt? Die kurze Antwort: Zuzahlungen sind gesetzlich vorgeschrieben, die Kasse darf sie gar nicht erlassen. Die l\u00e4ngere Antwort erkl\u00e4rt, warum die eine Rechnung \u00fcber 10 Euro l\u00e4uft, die n\u00e4chste \u00fcber 25 Euro und die dritte \u00fcber 180 Euro.<\/p>\n<p><!-- BILD: Ausschnitt einer Sanit\u00e4tshaus-Rechnung mit markiertem Zuzahlungsbetrag, daneben ein Rezept --><\/p>\n<h2>Warum es Zuzahlungen gibt und wer sie festlegt<\/h2>\n<p>Die Zuzahlung ist kein Preisaufschlag des H\u00e4ndlers und keine Erfindung Ihrer Krankenkasse, sie steht im Sozialgesetzbuch. F\u00fcr Sie hei\u00dft das: Verhandeln ist zwecklos, ein Kassenwechsel \u00e4ndert nichts, und wer Ihnen dasselbe Hilfsmittel zuzahlungsfrei verspricht, verwechselt etwas oder verkauft Ihnen gerade etwas.<\/p>\n<p>Interessant wird es an anderer Stelle: Die Zuzahlung ist doppelt gedeckelt, einmal pro Hilfsmittel und einmal pro Jahr \u00fcber die sogenannte Belastungsgrenze. Wer beide Deckel kennt, zahlt oft deutlich weniger als er denkt. Wer sie nicht kennt, zahlt das ganze Jahr brav weiter, obwohl die Kasse l\u00e4ngst h\u00e4tte \u00fcbernehmen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Dazu kommt eine zweite Ebene: Krankenkasse und Pflegekasse sitzen meist im selben Haus, folgen aber unterschiedlichen Regeln. Ein Rollator l\u00e4uft \u00fcber die Krankenkasse, Einmalhandschuhe \u00fcber die Pflegekasse, und f\u00fcr jeden Weg gilt ein anderer Betrag.<\/p>\n<h2>Die Zuzahlungen im \u00dcberblick<\/h2>\n<figure class=\"wp-block-table\">\n<table>\n<thead>\n<tr>\n<th>Art der Leistung<\/th>\n<th>Wof\u00fcr<\/th>\n<th>F\u00fcr wen<\/th>\n<th>Ihr Eigenanteil<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Hilfsmittel der Krankenkasse<\/td>\n<td>Rollator, Gehstock, Badewannenlift, H\u00f6rger\u00e4t<\/td>\n<td>Alle gesetzlich Versicherten ab 18<\/td>\n<td>10 Prozent, mindestens 5, h\u00f6chstens 10 Euro je Hilfsmittel<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel<\/td>\n<td>Inkontinenzmaterial, Stomaartikel, Teststreifen<\/td>\n<td>Alle gesetzlich Versicherten ab 18<\/td>\n<td>10 Prozent je Packung, h\u00f6chstens 10 Euro f\u00fcr den Monatsbedarf<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Technische Pflegehilfsmittel<\/td>\n<td>Pflegebett, Hausnotruf, Lagerungshilfen<\/td>\n<td>Menschen mit Pflegegrad<\/td>\n<td>10 Prozent, h\u00f6chstens 25 Euro je Hilfsmittel<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Leihweise \u00fcberlassene Pflegehilfsmittel<\/td>\n<td>Pflegebett oder Rollstuhl aus dem Kassenbestand<\/td>\n<td>Menschen mit Pflegegrad<\/td>\n<td>Keine Zuzahlung<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Pflegehilfsmittel zum Verbrauch<\/td>\n<td>Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz, Sch\u00fcrzen<\/td>\n<td>Pflegegrad 1 bis 5, Pflege zu Hause<\/td>\n<td>Keine Zuzahlung, Budget bis 42 Euro monatlich<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Mehrkosten (wirtschaftliche Aufzahlung)<\/td>\n<td>Komfortmodell statt Kassenmodell<\/td>\n<td>Wer sich bewusst daf\u00fcr entscheidet<\/td>\n<td>Volle Differenz, unbegrenzt<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/figure>\n<p>Die letzte Zeile ist die gef\u00e4hrlichste. Dazu gleich mehr.<\/p>\n<h2>Die drei T\u00f6pfe, aus denen bezahlt wird<\/h2>\n<h3>Topf 1: Hilfsmittel der Krankenkasse<\/h3>\n<p>Hierher geh\u00f6rt alles, was einen Behinderungsausgleich schafft oder eine Behandlung sichert: Rollator, Gehstock, Rollstuhl, Badewannenlift, H\u00f6rger\u00e4t, Kompressionsstr\u00fcmpfe. Der Ablauf ist immer gleich, n\u00e4mlich Verordnung, Genehmigung, Versorgung durch einen Vertragspartner, wie im Beitrag zu <a href=\"https:\/\/alltagshilfen-senioren.de\/info\/hilfsmittel-auf-rezept\/\">Hilfsmitteln auf Rezept<\/a> beschrieben.<\/p>\n<p>Ihre Zuzahlung betr\u00e4gt 10 Prozent des Abgabepreises, aber nie weniger als 5 und nie mehr als 10 Euro. Bei einem Rollator zahlen Sie also 10 Euro, bei einem einfachen Gehstock die Mindestzuzahlung. Wichtig: Der Deckel gilt pro Hilfsmittel, nicht pro Rechnung. Wer Rollator und Badewannenlift am selben Tag bekommt, zahlt zweimal. Gerade bei Rollatoren werden h\u00e4ufig Modelle \u00fcber dem Kassenstandard verkauft, deshalb lohnt der Beitrag <a href=\"https:\/\/alltagshilfen-senioren.de\/info\/rollator-krankenkasse\/\">Rollator auf Rezept<\/a>.<\/p>\n<h3>Topf 2: Technische Pflegehilfsmittel der Pflegekasse<\/h3>\n<p>Sobald ein Pflegegrad vorliegt, kommt die Pflegekasse ins Spiel. Sie \u00fcbernimmt Hilfsmittel, die die Pflege zu Hause erleichtern: Pflegebett, Hausnotrufger\u00e4t, Aufrichthilfen, Lagerungshilfen. Hier gilt ein anderer Deckel, n\u00e4mlich 10 Prozent Eigenanteil, h\u00f6chstens 25 Euro je Hilfsmittel.<\/p>\n<p>Der wichtigste Punkt: Wird das Hilfsmittel leihweise \u00fcberlassen, entf\u00e4llt die Zuzahlung komplett. Viele Pflegekassen geben Pflegebetten grunds\u00e4tzlich leihweise ab. Fragen Sie also aktiv nach der Leihversorgung, bevor Sie einem Kauf zustimmen. Wie sich das rechnet, zeigt der Vergleich <a href=\"https:\/\/alltagshilfen-senioren.de\/info\/pflegebett-kaufen-mieten\/\">Pflegebett kaufen oder mieten<\/a>.<\/p>\n<h3>Topf 3: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch<\/h3>\n<p>Das ist der Topf, den die meisten Familien nicht aussch\u00f6pfen, obwohl er komplett zuzahlungsfrei ist. Wer zu Hause gepflegt wird und mindestens Pflegegrad 1 hat, bekommt monatlich bis zu 42 Euro f\u00fcr Verbrauchsprodukte: Einmalhandschuhe, H\u00e4ndedesinfektion, Fl\u00e4chendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzsch\u00fcrzen, Mundschutz. Voraussetzung ist, dass die Pflege durch Angeh\u00f6rige, Nachbarn oder ehrenamtliche Helfer erfolgt, nicht ausschlie\u00dflich durch einen Pflegedienst.<\/p>\n<p>Sie k\u00f6nnen den Betrag \u00fcber einen Anbieter abrechnen lassen, der Ihnen monatlich ein Paket schickt, oder selbst kaufen und Quittungen einreichen. Welche Produktgruppen abgedeckt sind, steht in unserer <a href=\"https:\/\/alltagshilfen-senioren.de\/info\/pflegehilfsmittel-liste\/\">Pflegehilfsmittel-Liste<\/a>.<\/p>\n<p><!-- BILD: Sortierte Ablage mit Handschuhbox, Desinfektionsflasche und Bettschutzeinlagen auf einem Pflegewagen --><\/p>\n<h2>Was im 42-Euro-Budget sinnvoll landet<\/h2>\n<p>Pr\u00fcfen Sie zuerst, ob Ihr Anbieter die Pauschale direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Dann brauchen Sie nichts vorzustrecken. Erst wenn Sie selbst einkaufen, lohnt der Blick auf einzelne Produkte.<\/p>\n<h3>Einmalhandschuhe: der gr\u00f6\u00dfte Posten<\/h3>\n<p>Handschuhe verbrauchen sich schneller als alles andere. Wer zweimal t\u00e4glich beim Waschen, Anziehen und beim Toilettengang hilft, kommt im Monat leicht auf 100 bis 200 St\u00fcck. Nitril ist Latex vorzuziehen, weil Latexallergien in der Pflege h\u00e4ufig sind und sich auch nach Jahren noch entwickeln k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Als Standardl\u00f6sung im Einstiegsbereich haben sich puderfreie Nitrilhandschuhe wie die <a href=\"https:\/\/www.amazon.de\/dp\/B0BFFGCL6R?tag=alltagshilfen-senioren-21\" rel=\"sponsored nofollow noopener\" target=\"_blank\">ARNOMED Einweghandschuhe in der 100er-Box<\/a> bew\u00e4hrt, mit \u00fcber 28.000 Bewertungen und 4,6 Sternen. Wer den Monatsbedarf auf einen Schlag deckt, f\u00e4hrt mit den <a href=\"https:\/\/www.amazon.de\/dp\/B0BY51Z6J3?tag=alltagshilfen-senioren-21\" rel=\"sponsored nofollow noopener\" target=\"_blank\">EUROPAPA Nitrilhandschuhen im 200er-Vorrat<\/a> besser, ebenfalls 4,6 Sterne bei mehreren tausend Bewertungen. Beide liegen in der Einstiegsklasse; den aktuellen Preis pr\u00fcfen Sie direkt bei Amazon, er \u00e4ndert sich h\u00e4ufig.<\/p>\n<h3>H\u00e4ndedesinfektion: einmal richtig, dann selten<\/h3>\n<p>Ein alkoholisches Pr\u00e4parat brauchen Sie vor allem beim Wechseln von Verb\u00e4nden, nach dem Toilettengang und bei Infekten in der Familie. F\u00fcr die t\u00e4gliche Grundpflege reicht gr\u00fcndliches H\u00e4ndewaschen, hier m\u00fcssen Sie kein Budget verbrennen.<\/p>\n<p>Ein bew\u00e4hrtes Standardpr\u00e4parat ist <a href=\"https:\/\/www.amazon.de\/dp\/B01E6986CO?tag=alltagshilfen-senioren-21\" rel=\"sponsored nofollow noopener\" target=\"_blank\">Sterillium classic pure in der 500-ml-Flasche<\/a> mit 4,6 Sternen bei \u00fcber 100 Bewertungen, Einstiegsklasse. Wer dauerhaft pflegt, greift eher zum <a href=\"https:\/\/www.amazon.de\/dp\/B071P1R8FM?tag=alltagshilfen-senioren-21\" rel=\"sponsored nofollow noopener\" target=\"_blank\">Vorratspaket mit vier Flaschen und Dosierpumpe<\/a>, 4,8 Sterne bei mehreren hundert Bewertungen, deutlich h\u00f6here Preisklasse. Die Dosierpumpe klingt nach Kleinigkeit, ist aber der Unterschied zwischen &#8222;wird benutzt&#8220; und &#8222;steht im Schrank&#8220;. Finger weg von Spr\u00fchflaschen ohne Angabe der gepr\u00fcften Wirkbereiche, auch wenn &#8222;99,9 Prozent&#8220; auf dem Etikett steht.<\/p>\n<h3>Waschlappen und Bettschutz<\/h3>\n<p>Einweg-Waschlappen sind untersch\u00e4tzt: Sie ersparen das t\u00e4gliche Waschen von Frottee und machen die Grundpflege sp\u00fcrbar schneller. <a href=\"https:\/\/www.amazon.de\/dp\/B00IOXEXD0?tag=alltagshilfen-senioren-21\" rel=\"sponsored nofollow noopener\" target=\"_blank\">Einweg-Waschlappen im 50er-Pack<\/a> kommen auf 4,6 Sterne bei mehreren tausend Bewertungen, Einstiegsklasse. Bettschutzeinlagen gibt es als Einweg- und als Mehrwegvariante; welche passt, steht im <a href=\"https:\/\/alltagshilfen-senioren.de\/info\/bettschutz-inkontinenzunterlagen\/\">Vergleich der Inkontinenzunterlagen<\/a>.<\/p>\n<h3>Ein Grenzfall: Anziehhandschuhe<\/h3>\n<p>Spezialhandschuhe zum Anziehen von Kompressionsstr\u00fcmpfen wie die <a href=\"https:\/\/www.amazon.de\/dp\/B00QRQ12JO?tag=alltagshilfen-senioren-21\" rel=\"sponsored nofollow noopener\" target=\"_blank\">Ofa Grip Spezialhandschuhe<\/a> (4,6 Sterne, \u00fcber 700 Bewertungen, Einstiegsklasse) fallen nicht unter das Verbrauchsbudget, sondern geh\u00f6ren zur Kompressionsversorgung. Sie sind das Musterbeispiel f\u00fcr ein Produkt, bei dem sich der Rezeptweg oft nicht lohnt: Die Zuzahlung liegt bei mindestens 5 Euro, das Produkt selbst kostet im Handel kaum mehr.<\/p>\n<h2>Mehrkosten sind keine Zuzahlung: der teuerste Irrtum<\/h2>\n<p>Wenn im Sanit\u00e4tshaus von &#8222;Aufzahlung&#8220; oder &#8222;Eigenanteil&#8220; die Rede ist, sind oft zwei verschiedene Dinge gemeint. Die gesetzliche Zuzahlung ist gedeckelt und z\u00e4hlt auf die Belastungsgrenze. Die wirtschaftliche Aufzahlung, im Amtsdeutsch Mehrkosten, ist weder gedeckelt noch z\u00e4hlt sie mit. Sie entsteht, wenn Sie ein Modell w\u00e4hlen, das \u00fcber das Notwendige hinausgeht.<\/p>\n<p>Das ist legal und manchmal sinnvoll, ein Carbon-Rollator wiegt sp\u00fcrbar weniger als ein Standardmodell. Aber diese Differenz zahlen Sie in voller H\u00f6he und bekommen sie auch bei einer sp\u00e4teren Zuzahlungsbefreiung nicht zur\u00fcck. Wer im Januar 300 Euro Aufzahlung leistet und im Juli befreit wird, hat 300 Euro bezahlt, endg\u00fcltig.<\/p>\n<p><strong>Erstens:<\/strong> Lassen Sie sich zuerst das aufzahlungsfreie Kassenmodell zeigen. Sie haben Anspruch darauf. Wenn ein Anbieter behauptet, es gebe kein solches Modell, ist das fast immer falsch.<\/p>\n<p><strong>Zweitens:<\/strong> Lassen Sie sich Mehrkosten schriftlich aufschl\u00fcsseln. Die Mehrkostenerkl\u00e4rung ist bindend, und viele unterschreiben sie, ohne zu wissen, was darin steht.<\/p>\n<p><strong>Drittens:<\/strong> Sind die Mehrkosten medizinisch begr\u00fcndbar, etwa weil ein Standardmodell wegen K\u00f6rpergewicht oder Handkraft nicht funktioniert, lassen Sie sich das vom Arzt aufschreiben und beantragen Sie die h\u00f6herwertige Versorgung als Kassenleistung. Wird abgelehnt, ist ein <a href=\"https:\/\/alltagshilfen-senioren.de\/info\/zuschuss-abgelehnt-widerspruch\/\">Widerspruch<\/a> oft erfolgreich.<\/p>\n<p><!-- BILD: Zwei Rollatoren nebeneinander, einer als Kassenmodell, einer als Komfortmodell --><\/p>\n<h2>Die Belastungsgrenze: 2 Prozent, 1 Prozent und wie Sie rechnen<\/h2>\n<p>Hier liegt das eigentliche Geld. Alle Zuzahlungen eines Kalenderjahres laufen in einen gemeinsamen Topf: Hilfsmittel, Arzneimittel, Physiotherapie, Krankenhaus, Fahrkosten, Reha. \u00dcbersteigt die Summe 2 Prozent Ihrer j\u00e4hrlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, sind Sie f\u00fcr den Rest des Jahres von allen weiteren Zuzahlungen befreit.<\/p>\n<p>F\u00fcr schwerwiegend chronisch Kranke halbiert sich die Grenze auf 1 Prozent. Daf\u00fcr muss die Person wegen derselben Erkrankung mindestens einmal pro Quartal in \u00e4rztlicher Behandlung sein und zus\u00e4tzlich eine von drei Bedingungen erf\u00fcllen: Pflegegrad 3, 4 oder 5, einen Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent, oder eine \u00e4rztliche Bescheinigung, dass ohne fortlaufende Behandlung eine Verschlimmerung droht. Die meisten Menschen mit Pflegegrad ab 3 erf\u00fcllen das, wissen es aber nicht.<\/p>\n<p>Bei der Berechnung z\u00e4hlen die Bruttoeinnahmen des Haushalts, also Rente, Betriebsrente, Mieteinnahmen und Kapitalertr\u00e4ge, f\u00fcr Sie und Ihren Ehe- oder Lebenspartner gemeinsam. Daf\u00fcr gibt es Freibetr\u00e4ge f\u00fcr Angeh\u00f6rige, die die Bemessungsgrundlage senken. Sie werden j\u00e4hrlich angepasst, Ihre Kasse rechnet sie auf Anfrage aus.<\/p>\n<p>Ein wichtiger Sonderfall: Wer B\u00fcrgergeld, Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht, f\u00fcr den wird nicht das tats\u00e4chliche Einkommen angesetzt, sondern der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1. Die Belastungsgrenze liegt dann so niedrig, dass sie oft nach wenigen Arztbesuchen erreicht ist. Trifft das auf Ihre Eltern zu, beantragen Sie die Befreiung praktisch immer.<\/p>\n<h2>Befreiung beantragen: der Weg, den kaum jemand kennt<\/h2>\n<p>Es gibt zwei Wege zur Befreiung, und der zweite ist der bessere.<\/p>\n<p><strong>Weg 1, das Sammeln:<\/strong> Sie heben jede Quittung auf, ob Apotheke, Sanit\u00e4tshaus, Physiotherapie oder Krankenhaus. Sobald die Summe Ihre Belastungsgrenze erreicht, reichen Sie alles ein und bekommen einen Befreiungsausweis f\u00fcr den Rest des Kalenderjahres. Nutzen Sie das Quittungsheft, das jede Kasse kostenlos herausgibt.<\/p>\n<p><strong>Weg 2, die Vorauszahlung:<\/strong> Ist absehbar, dass Sie die Grenze ohnehin erreichen, \u00fcberweisen Sie den Betrag zu Jahresbeginn in einer Summe an die Kasse. Sie erhalten sofort den Befreiungsausweis und zahlen ab dem ersten Tag des Jahres nirgends mehr etwas zu. F\u00fcr Menschen mit Pflegegrad, Dauermedikation und regelm\u00e4\u00dfiger Physiotherapie ist das fast immer der richtige Weg. Fragen Sie gezielt nach der &#8222;Vorauszahlung der Belastungsgrenze&#8220;, nicht jeder Sachbearbeiter bietet sie von sich aus an.<\/p>\n<p>Der Antrag selbst ist unspektakul\u00e4r: ein Formular Ihrer Kasse, ein Einkommensnachweis, gegebenenfalls der Pflegegrad-Bescheid und bei der Chroniker-Regelung eine \u00e4rztliche Bescheinigung. Der Ausweis gilt bis zum 31. Dezember und verl\u00e4ngert sich nicht automatisch. Das ist der zweite Punkt, an dem viele Geld verlieren.<\/p>\n<h2>Pr\u00fcfpunkte, bevor Sie zahlen<\/h2>\n<p><strong>Steht auf der Rechnung &#8222;gesetzliche Zuzahlung&#8220; oder &#8222;Mehrkosten&#8220;?<\/strong> Die wichtigste Unterscheidung \u00fcberhaupt. Bei Mehrkosten fragen Sie nach dem aufzahlungsfreien Modell.<\/p>\n<p><strong>\u00dcbersteigt der Betrag 10 Euro?<\/strong> Bei Hilfsmitteln der Krankenkasse darf er das nicht, bei technischen Pflegehilfsmitteln liegt die Grenze bei 25 Euro. Alles dar\u00fcber ist ein Rechenfehler oder eine versteckte Aufzahlung.<\/p>\n<p><strong>Ist eine Leihversorgung m\u00f6glich?<\/strong> Bei Pflegebett, Rollstuhl und \u00e4hnlichen Ger\u00e4ten entf\u00e4llt die Zuzahlung dann komplett.<\/p>\n<p><strong>L\u00e4uft die Versorgung \u00fcber die richtige Kasse?<\/strong> Ein Hausnotruf \u00fcber die Pflegekasse wird anders behandelt als ein selbst gebuchter Vertrag, siehe <a href=\"https:\/\/alltagshilfen-senioren.de\/info\/hausnotruf-kosten\/\">Hausnotruf: Kosten und Zuschuss<\/a>.<\/p>\n<p><strong>W\u00e4re der Kauf ohne Rezept g\u00fcnstiger?<\/strong> Bei Kleinteilen wie Anziehhilfen oder Greifzangen liegt der Handelspreis oft nahe der Mindestzuzahlung. Dann sparen Sie sich Arzttermin, Genehmigung und Wartezeit.<\/p>\n<p><!-- BILD: Ordner mit Quittungsheft der Krankenkasse und eingeklebten Zuzahlungsbelegen --><\/p>\n<h2>H\u00e4ufige Fragen<\/h2>\n<h3>Kann meine Krankenkasse mir die Zuzahlung erlassen?<\/h3>\n<p>Nein. Die Zuzahlung ist gesetzlich vorgeschrieben, die Kasse hat keinen Ermessensspielraum. Der einzige Weg zur Befreiung f\u00fchrt \u00fcber die Belastungsgrenze.<\/p>\n<h3>Z\u00e4hlen die 42 Euro f\u00fcr Pflegehilfsmittel zum Verbrauch auf die Belastungsgrenze?<\/h3>\n<p>Nein, denn daf\u00fcr zahlen Sie nichts zu. Der Betrag ist eine Leistung der Pflegekasse und zuzahlungsfrei. Was Sie dar\u00fcber hinaus privat kaufen, z\u00e4hlt ebenfalls nicht mit, weil es keine gesetzliche Zuzahlung ist.<\/p>\n<h3>Ich habe eine Zuzahlung gezahlt, obwohl ich befreit bin. Bekomme ich das Geld zur\u00fcck?<\/h3>\n<p>Ja. Reichen Sie die Quittung mit einer Kopie des Befreiungsausweises bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Erstattung l\u00e4uft in der Regel unkompliziert. Warten Sie damit nicht bis zum Jahresende.<\/p>\n<h3>Gilt der Befreiungsausweis auch f\u00fcr die Apotheke und das Krankenhaus?<\/h3>\n<p>Ja. Der Ausweis befreit von allen Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung: Arzneimittel, Hilfsmittel, Heilmittel, Krankenhaus und Fahrkosten. Nicht befreit sind Sie von Mehrkosten f\u00fcr h\u00f6herwertige Versorgungen und von privat getragenen Leistungen beim Arzt.<\/p>\n<h3>Mein Vater hat Pflegegrad 4. Gilt f\u00fcr ihn automatisch die 1-Prozent-Grenze?<\/h3>\n<p>Nicht automatisch, aber die Voraussetzungen sind meist erf\u00fcllt. N\u00f6tig ist zus\u00e4tzlich, dass er wegen derselben Erkrankung mindestens einmal im Quartal in \u00e4rztlicher Behandlung ist. Die Kasse verlangt daf\u00fcr eine \u00e4rztliche Bescheinigung. Das Formular gibt es bei der Kasse, ausgef\u00fcllt wird es beim Hausarzt.<\/p>\n<h3>Was ist der Unterschied zwischen Zuzahlung und Eigenanteil?<\/h3>\n<p>Die Zuzahlung ist der gesetzlich festgelegte, gedeckelte Betrag, der auf die Belastungsgrenze z\u00e4hlt. Eigenanteil oder Mehrkosten meint alles, was Sie freiwillig f\u00fcr eine bessere Ausstattung obendrauf zahlen. Achten Sie darauf, welcher Begriff auf der Rechnung steht, und fragen Sie im Zweifel nach.<\/p>\n<p><script type=\"application\/ld+json\">\n{\n  \"@context\": \"https:\/\/schema.org\",\n  \"@type\": \"FAQPage\",\n  \"mainEntity\": [\n    {\n      \"@type\": \"Question\",\n      \"name\": \"Kann meine Krankenkasse mir die Zuzahlung erlassen?\",\n      \"acceptedAnswer\": {\n        \"@type\": \"Answer\",\n        \"text\": \"Nein. Die Zuzahlung ist gesetzlich vorgeschrieben, die Kasse hat keinen Ermessensspielraum. 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