Geld & Zuschüsse

Pflegehilfsmittel-Liste: Alles, was die Pflegekasse zahlt

Kurz gesagt: Wer mindestens Pflegegrad 1 hat und zu Hause versorgt wird, bekommt von der Pflegekasse jeden Monat bis zu 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dazu zählen Einmalhandschuhe, saugende Bettschutzeinlagen, Hände- und Flächendesinfektion, Mundschutz und Schutzschürzen. Ein Rezept ist dafür nicht nötig, ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt. Nicht genutztes Geld verfällt am Monatsende. Daneben gibt es technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf, die separat beantragt werden.

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Die meisten Familien merken erst nach Monaten, dass sie Handschuhe, Bettunterlagen und Desinfektionsmittel die ganze Zeit selbst bezahlt haben. Das Geld dafür stand ihnen längst zu. Es fließt nur nicht automatisch, und die Pflegekasse erinnert nicht daran.

Warum das Budget so oft ungenutzt bleibt

In der häuslichen Pflege entsteht ein stiller Dauerposten. Nicht die großen Anschaffungen fressen das Budget, sondern die Kleinigkeiten, die jede Woche nachgekauft werden: eine Packung Handschuhe, Bettunterlagen für die Nacht, Desinfektionsmittel. Der Gesetzgeber hat dafür einen eigenen Topf vorgesehen. Im Sozialgesetzbuch XI ist geregelt, dass die Pflegekasse pflegebedürftigen Menschen, die zu Hause versorgt werden, Pflegehilfsmittel zur Verfügung stellt. Bei den Produkten, die sich beim Gebrauch verbrauchen, geschieht das über eine monatliche Pauschale. Sie liegt seit Anfang 2025 bei 42 Euro.

Warum bleibt das Geld dann liegen? Erstens denken viele, es brauche ein Rezept vom Hausarzt. Das ist bei Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln nicht der Fall. Zweitens wird die Pauschale mit dem Pflegegeld verwechselt, es sind aber zwei getrennte Leistungen. Und drittens ist vielen nicht bewusst, dass bereits Pflegegrad 1 ausreicht. Gerade in dieser frühen Phase, in der die Pflege noch nebenbei läuft, verschenken Familien Monat für Monat den vollen Betrag.

Ein Detail, das über die Jahre viel Geld kostet: Die Pauschale ist nicht ansparbar. Was im August nicht abgerufen wird, ist im September nicht zusätzlich verfügbar. Jeder Monat steht für sich.

Die Pflegehilfsmittel-Liste im Überblick

Das Verzeichnis unterscheidet zwei Welten: Verbrauchsprodukte, finanziert über die monatliche Pauschale, und technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett, die einmalig beantragt und meist leihweise überlassen werden.

Art Wofür Für wen besonders wichtig Preisklasse
Einmalhandschuhe Hygiene bei Körperpflege, Toilettengang, Wundversorgung Alle Pflegehaushalte, unabhängig vom Pflegegrad Einstieg bis Mittelklasse
Saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch) Schutz von Matratze und Bettwäsche über Nacht Bei nächtlicher Inkontinenz oder unsicherem Toilettengang Einstieg bis Mittelklasse
Saugende Bettschutzeinlagen (waschbar) Dauerlösung statt täglichem Wegwerfen Bei langfristigem Bedarf und regelmäßiger Wäsche Mittelklasse
Händedesinfektionsmittel Keimreduktion vor und nach der Pflegehandlung Bei Wunden, Kathetern, Infektanfälligkeit Einstieg bis Mittelklasse
Flächendesinfektionsmittel Reinigung von Toilettenstuhl, Griffen, Nachttisch Bei Magen-Darm-Infekten, offenen Wunden Einstieg
Mundschutz und Schutzschürzen Schutz von Kleidung und Atemwegen Bei Infekten, beim Umgang mit Ausscheidungen Einstieg
Technische Pflegehilfsmittel Pflegebett, Bettgalgen, Hausnotruf, Lagerungshilfen Ab mittlerer Pflegebedürftigkeit Leihweise oder mit Zuzahlung

Der wichtigste Unterschied: Bei Verbrauchsprodukten zahlen Sie nichts zu, solange Sie im Rahmen der Pauschale bleiben. Bei technischen Pflegehilfsmitteln fällt in der Regel eine Zuzahlung von zehn Prozent an, gedeckelt auf 25 Euro pro Hilfsmittel. Wird das Gerät nur leihweise überlassen, entfällt auch diese.

Einmalhandschuhe: der meistgebrauchte Posten

Wenn ein Haushalt die Pauschale ausschöpft, dann meist über Handschuhe. Sie werden bei der Intimpflege gebraucht, beim Wechseln von Vorlagen, beim Eincremen, beim Umgang mit Wunden. Bei täglicher Pflege kommt man schnell auf mehrere Paar am Tag.

Nitril oder Latex?

Für den Pflegealltag zu Hause hat sich Nitril durchgesetzt: Latexallergien sind verbreitet, sie entwickeln sich oft erst durch die dauerhafte Anwendung und treffen dann die pflegende Tochter genauso wie den Pflegebedürftigen. Nitril umgeht das Problem und ist zusätzlich reißfester gegenüber Fetten und Salben.

Ein guter Einstieg für Haushalte, die den Verbrauch erst einschätzen wollen, sind Hunderterboxen. Die FRAMAR Nitrilhandschuhe in der 100er-Box liegen bei über 12.000 Bewertungen und 4,7 Sternen. Sie sind latexfrei und puderfrei, was für empfindliche Haut den Unterschied macht: Gepuderte Handschuhe hinterlassen einen Film, der auf trockener Altershaut zusätzlich reizt.

Wer weiß, dass täglich gepflegt wird, fährt mit einer Vorratspackung besser. Die Supmedic Nitril-Untersuchungshandschuhe in der Großpackung haben mit über 29.000 Bewertungen bei 4,7 Sternen eine der breitesten Rückmeldungsbasen auf dem deutschen Markt. Die Materialstärke ist für Pflegehandlungen sinnvoll gewählt: dünn genug, um zu fühlen, was man tut, dick genug, um beim Anziehen nicht zu reißen.

Zur Größe: Die meisten Fehlkäufe entstehen, weil zu klein bestellt wird. Handschuhe, die beim Anziehen spannen, reißen an der Daumenwurzel. Im Zweifel eine Nummer größer nehmen.

Bettschutzeinlagen: Einweg oder waschbar

Nächtliche Inkontinenz ist für viele Familien der Punkt, an dem die Pflege spürbar anstrengender wird. Nicht wegen der Vorlage selbst, sondern wegen der Matratze. Eine einmal durchnässte Matratze ist praktisch nicht mehr zu retten, und der Geruch bleibt.

Beide Varianten stehen auf der Pflegehilfsmittel-Liste. Die Entscheidung hängt weniger vom Preis ab als von Ihrer Waschmaschinen-Realität.

Wann Einwegunterlagen sinnvoll sind

Einweg ist die richtige Wahl in Phasen, in denen der Bedarf schwankt: nach einem Krankenhausaufenthalt, bei einem Infekt, bei einer neuen Medikation, die entwässert. Auch wenn mehrere Personen in wechselnden Schichten pflegen, ist die einfache Handhabung ein Vorteil.

Für den regelmäßigen Bedarf sind Großpackungen sinnvoll. Die Pulp Krankenunterlagen im Format 60 mal 90 Zentimeter kommen auf über 5.000 Bewertungen bei 4,6 Sternen. Achten Sie auf die Lagenzahl: Fünf- oder sechslagige Unterlagen haben eine echte Sperrschicht nach unten, dreilagige Ware lässt bei größeren Mengen durch.

Wer auf Markenqualität setzt, findet in den Tena Bed Plus Unterlagen in 60 mal 90 Zentimeter eine Variante aus dem professionellen Pflegebereich, bewertet von über 1.000 Käufern mit 4,6 Sternen. Der Unterschied liegt in der Verteilung im Saugkern: Die Flüssigkeit wird seitlich abgeleitet statt punktuell aufgesogen, was das Durchdrücken unter Körpergewicht reduziert.

Wann Sie besser sparen

Ein Rat gegen den eigenen Verkaufsimpuls: Wenn nur gelegentlich etwas danebengeht, brauchen Sie keine tägliche Einwegunterlage. Ein wasserdichter Matratzenschoner plus eine waschbare Mehrfachunterlage kostet einmalig etwas und hält Jahre. Die Pauschale ist dann besser in Handschuhen aufgehoben. Auch waschbare Bettschutzeinlagen stehen auf der Liste.

Desinfektion: nötig oder übertrieben?

Hier lohnt Ehrlichkeit. In einem Haushalt, in dem eine ältere Person mit Pflegegrad 1 lebt und selbstständig zur Toilette geht, ist flächendeckende Desinfektion nicht erforderlich. Gründliches Händewaschen mit Seife reicht in vielen Alltagssituationen aus. Wer alles desinfiziert, trocknet die Haut aus und schafft neue Probleme, denn rissige Haut ist eine schlechtere Barriere als intakte.

Anders sieht es aus, sobald offene Wunden, ein Katheter, ein Stoma oder ein Magen-Darm-Infekt im Spiel sind. Dann ist Händedesinfektion vor und nach der Pflegehandlung kein Luxus, sondern der wirksamste Einzelschritt gegen eine Übertragung.

Wenn Sie sich für ein Präparat entscheiden, nehmen Sie ein Mittel aus dem professionellen Bereich statt eines Drogerie-Gels. Das Sterillium Hände-Desinfektionsmittel im Doppelpack zu je 500 Millilitern ist mit über 5.000 Bewertungen und 4,8 Sternen der Standard, den auch Praxen und Pflegedienste verwenden. Wichtig: Die Hände müssen die vollen 30 Sekunden feucht bleiben, sonst wirkt nichts. Ein kurzer Spritzer, der sofort verdunstet, ist verlorene Zeit.

Bei empfindlicher Haut greifen Sie zu den parfüm- und farbstofffreien Varianten. Der klassische Duft erinnert viele ältere Menschen an das Krankenhaus, was besonders bei Demenz Unruhe auslösen kann.

Schutzschürzen und Mundschutz

Die beiden unterschätztesten Posten der Liste. Schutzschürzen aus PE sind praktisch: Beim Waschen im Bett, beim Wechseln der Vorlage oder beim Anreichen von Mahlzeiten geht regelmäßig etwas daneben. Wer dreimal am Tag die Kleidung wechseln muss, verliert Zeit und Nerven.

Die Tiga-Med PE-Einmalschürzen im Format 75 mal 125 Zentimeter sind mit 4,5 Sternen bei über 150 Bewertungen eine solide Standardausführung. Achten Sie auf die Länge: 125 Zentimeter reichen bei den meisten Erwachsenen bis unter das Knie, 140 Zentimeter sind für größere Personen die bessere Wahl.

Mundschutz gehört ebenfalls auf die Liste und ist relevant, wenn eine der beteiligten Personen erkältet ist. Gerade pflegende Angehörige pflegen bei eigenem Infekt oft einfach weiter, weil es sonst niemand tut. Ein Mund-Nasen-Schutz ist dann der kleinste mögliche Aufwand.

Technische Pflegehilfsmittel: was zusätzlich möglich ist

Neben den Verbrauchsprodukten kennt das Verzeichnis technische Pflegehilfsmittel: Pflegebetten mit Zubehör, Bettgalgen und Aufrichthilfen, Lagerungsrollen, Pflegerollstühle sowie Hausnotrufsysteme. Sie werden nicht über die Monatspauschale abgerechnet, sondern einzeln beantragt.

Beim Hausnotruf lohnt der genaue Blick, weil die Pflegekasse einen Zuschuss zu den laufenden Kosten leistet und nicht nur zum Gerät; die Details stehen in unserem Beitrag zu Kosten und Leistungen beim Hausnotruf. Für das Bett gilt: Bevor Sie ein komplettes Pflegebett beantragen, prüfen Sie, ob eine kleinere Lösung genügt. Häufig reicht ein Aufrichter, um das selbstständige Aufstehen wieder möglich zu machen, wie unser Vergleich der Aufstehhilfen fürs Bett zeigt.

Wo die Pflegekasse aufhört und die Krankenkasse anfängt

Diese Abgrenzung sorgt für die meisten abgelehnten Anträge. Die Faustregel: Alles, was am Körper getragen wird, ist Sache der Krankenkasse. Alles, was der Hygiene in der Umgebung dient, gehört zur Pflegekasse.

Konkret: Inkontinenzvorlagen, Pants und Windelhosen laufen als Hilfsmittel über die Krankenkasse und brauchen ein ärztliches Rezept. Sie zählen nicht zur 42-Euro-Pauschale, auch wenn Anbieter sie in Werbeprospekten so darstellen. Die saugende Unterlage im Bett dagegen ist ein Pflegehilfsmittel. Ein Rollator, ein Badewannenlift oder ein Duschhocker sind wiederum Hilfsmittel der Krankenkasse.

Eine dritte Zuständigkeit kommt hinzu: Bauliche Veränderungen wie eine bodengleiche Dusche, eine Rampe oder ein Treppenlift laufen über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, beschrieben in unserer Anleitung zum Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Auch ein fest verschraubter Haltegriff fällt darunter, wie unsere Übersicht zur Platzierung von Haltegriffen in der Dusche zeigt.

So kommen Sie an die monatliche Pauschale

Der Weg ist kürzer, als die meisten annehmen. Es gibt zwei Möglichkeiten, und Sie können jederzeit zwischen ihnen wechseln.

Weg eins: selbst kaufen und einreichen

Sie kaufen die Produkte dort, wo Sie möchten, sammeln die Belege und reichen sie bei der Pflegekasse ein. Ein formloses Schreiben mit der Versichertennummer, dem Hinweis auf den Pflegegrad und der Bitte um Erstattung nach Paragraf 40 SGB XI genügt. Die meisten Kassen haben inzwischen ein einseitiges Formular zum Herunterladen.

Der Vorteil: freie Produktwahl und volle Kontrolle. Der Nachteil: Sie gehen in Vorleistung und müssen die Belege verwalten. Reichen Sie am besten quartalsweise gesammelt ein, das spart Papierkrieg.

Weg zwei: Pflegebox über einen Anbieter

Zahlreiche Anbieter liefern monatlich eine zusammengestellte Box und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts und müssen keine Belege einreichen. Das ist bequem und für viele Familien der richtige Weg.

Zwei Einschränkungen sollten Sie kennen. Erstens ist die Zusammenstellung selten optimal. Wenn Sie kaum Bettunterlagen brauchen, aber viele Handschuhe, sind vorkonfigurierte Boxen ungünstig; prüfen Sie, ob der Anbieter individuelles Zusammenstellen erlaubt. Zweitens schöpfen manche Anbieter den Betrag rechnerisch voll aus, liefern aber Ware in einer Qualität, die Sie beim Selbstkauf nicht wählen würden. Der Betrag ist derselbe, der Gegenwert nicht. Beide Wege gleichzeitig im selben Monat abzurechnen geht nicht.

Prüfpunkte vor dem Kauf

Bevor Sie bestellen oder eine Box abschließen, gehen Sie diese Punkte durch.

Liegt ein Pflegegrad vor? Ohne mindestens Pflegegrad 1 gibt es keine Pauschale. Ist der Antrag gestellt, aber noch nicht beschieden, sammeln Sie die Belege trotzdem. Bei Bewilligung wird rückwirkend ab Antragsmonat gezahlt.

Wird zu Hause gepflegt? Die Leistung gilt für die häusliche Versorgung. Auch wenn ein ambulanter Pflegedienst kommt, bleibt der Anspruch bestehen. Bei vollstationärer Pflege im Heim entfällt er.

Passt die Größe? Bei Handschuhen lieber eine Nummer größer, bei Bettunterlagen das Format am Bett messen. 60 mal 90 Zentimeter ist Standard.

Verträgt die Haut das Produkt? Puderfrei und latexfrei bei Handschuhen, parfümfrei bei Desinfektion. Testen Sie mit einer kleinen Packung, bevor Sie tausend Stück bestellen.

Wie hoch ist der reale Verbrauch? Führen Sie zwei Wochen lang eine Strichliste und rechnen Sie in Cent pro Stück, nicht in Packungspreisen. Danach wissen Sie, ob die Pauschale reicht.

Ist der Preis noch aktuell? Preise ändern sich laufend. Prüfen Sie den aktuellen Stand direkt bei Amazon, bevor Sie Ihre Monatsplanung darauf aufbauen.

Was oft vergessen wird

Die Pauschale steht der pflegebedürftigen Person zu, nicht dem Haushalt. Leben zwei pflegebedürftige Menschen zusammen, etwa ein Ehepaar mit jeweils eigenem Pflegegrad, gibt es die Pauschale zweimal. Das wird regelmäßig übersehen.

Und: Die Verbrauchsprodukte müssen im Pflegehilfsmittelverzeichnis gelistet sein. Bei Handschuhen, Bettunterlagen, Desinfektion, Mundschutz und Schürzen sind Sie auf der sicheren Seite. Feuchttücher, Hautcreme, Waschlotion oder Einmalwaschlappen sind es nicht, so plausibel ihr Einsatz auch wäre. Wer die Belege mischt, riskiert eine Teilablehnung der ganzen Einreichung. Trennen Sie die Kassenbons sauber.

Ein letzter Punkt: Hygieneprodukte lösen kein Sturzproblem. Wenn nachts der Weg zur Toilette der eigentliche Risikofaktor ist, gehören Beleuchtung und Wegführung zuerst angegangen. Die typischen Gefahrenstellen zeigt unsere Übersicht zur Sturzprävention in der Wohnung.

Häufige Fragen

Brauche ich ein Rezept für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Nein. Für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel ist keine ärztliche Verordnung nötig. Es genügt ein formloser Antrag bei der Pflegekasse unter Angabe der Versichertennummer und des Pflegegrads. Anders ist es bei Inkontinenzvorlagen, die über die Krankenkasse laufen und ein Rezept erfordern.

Ab welchem Pflegegrad bekomme ich die monatliche Pauschale?

Bereits ab Pflegegrad 1. Die Höhe ist unabhängig vom Pflegegrad, sie beträgt für alle Pflegegrade von 1 bis 5 gleichermaßen bis zu 42 Euro im Monat. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause stattfindet, also nicht in vollstationärer Unterbringung.

Kann ich nicht genutztes Geld in den nächsten Monat mitnehmen?

Nein. Die Pauschale ist ein monatlicher Höchstbetrag und nicht ansparbar. Was in einem Monat nicht abgerufen wird, verfällt. Wer über Wochen keinen Bedarf hat und dann eine größere Menge braucht, sollte den Einkauf entsprechend über mehrere Monate verteilen.

Was ist besser: Pflegebox oder selbst kaufen?

Das hängt vom Bedarf ab. Eine Pflegebox ist bequem, weil der Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnet und Sie keine Belege einreichen müssen. Selbst kaufen lohnt sich, wenn Ihr Bedarf einseitig ist, etwa fast nur Handschuhe, oder wenn Sie bei Qualität und Marke frei entscheiden möchten. Beides parallel im selben Monat abzurechnen ist nicht möglich.

Zählen Inkontinenzvorlagen zur Pflegehilfsmittel-Pauschale?

Nein. Vorlagen, Pants und Windelhosen werden am Körper getragen und gelten deshalb als Hilfsmittel nach SGB V. Sie werden über die Krankenkasse abgerechnet und benötigen ein ärztliches Rezept. Zur Pflegekasse gehört dagegen die saugende Bettschutzeinlage, die im Bett liegt.

Bekommen zwei pflegebedürftige Personen in einem Haushalt die Pauschale doppelt?

Ja. Der Anspruch besteht pro pflegebedürftiger Person, nicht pro Haushalt. Wenn beide Ehepartner einen eigenen Pflegegrad haben, steht jedem der monatliche Betrag zu. Beide müssen den Anspruch allerdings getrennt anmelden.

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